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Wer zahlt bei einem Wasserschaden? Gebäude, Hausrat, Haftpflicht

Bei einem Leitungswasserschaden – etwa einem Rohrbruch – ist für das Gebäude meist die Gebäudeversicherung des Eigentümers zuständig, für Möbel und Inventar die Hausratversicherung. Wasser durch Starkregen oder Hochwasser ist nur über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. Hat jemand den Schaden verursacht, kann dessen Haftpflichtversicherung eintreten. Maßgeblich sind immer die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Welche Versicherung ist wofür zuständig?

Gebäudeversicherung

Schäden am Gebäude selbst durch Leitungswasser: Wände, Decken, Estrich, fest eingebaute Bodenbeläge. In vielen Fällen übernimmt sie auch die Kosten der Leckortung und der Trocknung.

Hausratversicherung

Bewegliche Gegenstände in der Wohnung: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte. Sie gehört zum Bewohner, also bei Mietwohnungen zum Mieter.

Haftpflichtversicherung

Wenn Sie den Schaden bei anderen verursacht haben – etwa durch einen geplatzten Waschmaschinenschlauch, der die Wohnung darunter beschädigt.

Elementarschadenversicherung

Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser. Gebäude- und Hausratversicherung decken das ohne diesen Zusatz in der Regel nicht ab.

Mieter oder Eigentümer – wer meldet was?

Mieter melden einen Wasserschaden sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Schäden am Gebäude reguliert dann die Gebäudeversicherung des Eigentümers, beschädigtes Inventar des Mieters dessen Hausratversicherung.

Eigentümer selbst genutzter Häuser melden den Schaden bei ihrer Gebäudeversicherung und – für das Inventar – bei der Hausratversicherung. In Eigentümergemeinschaften läuft die Meldung meist über die Verwaltung.

Was gilt als Rohrbruch?

Nach den üblichen Versicherungsbedingungen zählen neben den Rohrstücken meist auch Bögen, Knie, Verschraubungen, Flansche und Muffen zum Rohr. Ein Rohrbruch liegt vor, wenn Löcher oder Risse dazu führen, dass Wasser bestimmungswidrig austritt. Die Details unterscheiden sich je nach Vertrag – mehr dazu auf unserer Seite Wasserschadensanierung.

So helfen wir bei der Abwicklung

Die BTuH GmbH dokumentiert Ursache, Messwerte und Trocknungsverlauf lückenlos, sodass der Versicherer den Schaden nachvollziehen kann. Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Kommunikation mit Ihrer Versicherung. Wir arbeiten regelmäßig für Versicherer und kennen die Abläufe.

Häufige Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung die Leckortung?

Bei einem versicherten Leitungswasserschaden in vielen Fällen ja. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Vertrag ab.

Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte?

Trocknungsgeräte laufen über Ihren Stromanschluss. Bei versicherten Schäden werden die Stromkosten häufig erstattet. Notieren Sie dazu den Zählerstand bei Beginn und Ende der Trocknung.

Zahlt die Versicherung bei Starkregen?

Nur, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen ist. Gebäude- und Hausratversicherung allein decken Starkregen in der Regel nicht ab.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

24 Stunden für Notfälle erreichbar

Verdacht auf eine undichte Leitung? Wir sind innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Die Kosten der Leckortung übernimmt in vielen Fällen die Gebäudeversicherung.

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