Die Sofortmaßnahmen der Reihe nach
- Wasser abstellen. Haupthahn schließen – er sitzt meist im Keller oder Hausanschlussraum, bei Wohnungen oft im Bad oder in der Küche hinter einer Revisionsklappe.
- Strom abschalten. Ist Wasser in die Nähe von Steckdosen, Leitungen oder Geräten gelangt, die betroffenen Sicherungen ausschalten. Nasse Elektrogeräte nicht mehr benutzen.
- Fotos machen. Den Schaden von mehreren Seiten fotografieren – Wasserflecken, nasse Böden, beschädigte Möbel. Das erleichtert später die Regulierung.
- Wasser aufnehmen, Dinge in Sicherheit bringen. Stehendes Wasser aufwischen, Möbel, Teppiche und Wertsachen aus dem nassen Bereich holen.
- Versicherung und Vermieter informieren. Den Schaden zeitnah melden. Mieter informieren außerdem sofort ihren Vermieter oder die Hausverwaltung.
- Fachbetrieb rufen. Ein Fachbetrieb ortet die Ursache, misst, wie weit die Feuchtigkeit reicht, und startet die technische Trocknung.
Was Sie besser nicht tun sollten
- Beschädigte Teile wegwerfen, bevor sie fotografiert und mit der Versicherung abgestimmt sind.
- Selbst Wände oder Böden öffnen, um das Leck zu suchen – das verursacht oft mehr Schaden als nötig.
- Auf das Austrocknen „von allein" warten. Wasser verteilt sich unter Estrich und in Hohlräumen; ohne Messung und Trocknung drohen Schimmel und Rückbau.
- Nasse Räume stark heizen und gleichzeitig dicht halten – das treibt die Feuchte in andere Bauteile.
Wann ist ein Fachbetrieb nötig?
Fast immer, sobald Wasser in Wände, Decken oder unter den Bodenbelag gelaufen ist. Mit bloßem Auge lässt sich nicht erkennen, wie weit die Feuchtigkeit reicht. Eine Feuchtigkeitsmessung zeigt das, die Leckortung findet die Ursache zerstörungsfrei, und eine Bautrocknung holt das Wasser wieder aus den Bauteilen.
Die BTuH GmbH aus Hamm ist im Notfall innerhalb von 24 Stunden vor Ort – in Hamm, Soest, Unna, Werl, Dortmund, Münster und dem gesamten Umland – und übernimmt auf Wunsch die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Wasserschaden melden?
So schnell wie möglich. Versicherungsverträge verlangen in der Regel eine unverzügliche Meldung. Fotos und eine kurze Beschreibung reichen für den Anfang.
Darf ich nach einem Wasserschaden selbst aufräumen?
Ja, stehendes Wasser aufnehmen und Gegenstände in Sicherheit bringen ist sogar erwünscht, um den Schaden klein zu halten. Beschädigte Dinge aber erst entsorgen, wenn sie dokumentiert und mit der Versicherung abgestimmt sind.
Trocknet ein Wasserschaden nicht von selbst?
Oberflächen vielleicht, die Bauteile darunter meist nicht. Wasser in der Dämmschicht unter dem Estrich oder in Hohlwänden bleibt oft über Wochen – mit dem Risiko von Schimmel. Deshalb wird gemessen und technisch getrocknet.
