Rohre sind nach der allgem. Verkehrsauffassung starre (feste) Hohlkörper von rundem, viereckigen etc… Querschnitt, die zur Leitung von Flüssigkeiten (verschieder Aggregatzustände) bestimmt sind.
Lt. Versicherungsbedingungen zählen in der Regel Rohrstücke, Rohrbögen, Rohrknie sowie Verbindungsstücke (Verschraubungen) Flansche und Muffen zum Rohr.

Dieses kann jedoch von Versicherungsertrag zu Versicherungsvertrag variieren.