Kurz gesagt, wenn die luftdichte Hülle fertiggestellt ist.
Empfehlenswert sind immer zwei Messungen, eine wenn die luftdichte Hüller erstellt ist und die andere wenn das Gebäude bezugsfertig ist.
Der Grund für die zweite Messung ist der das in der Ausbauphase die Gewerke die luftdichte Hülle durchstossen (Elekto, Heizung, etc…) und überprüft werden muss ob diese wieder fachgerecht verschlossen wurden