§ l Geltung der Bedingungen

Die Lieferung, Leistungen und Angebote des Verkäufers/Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt

§ 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen mit Auftragserteilung und wenn der Verkäufer/Vermieter die Bestellung schriftlich oder fernschriftlich bestätigt bzw. die Lieferung ausführt.

Unsere Außenvertreter haben Inkassovollmacht. Sie sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherung zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder Vereinbarungen aufheben.

§ 3 Preise

Die Preise verstehen sich ab Herstellerwerk / Lager ohne Abzüge, zuzüglich Verpackung, Versandkosten und zuzüglich Umsatzsteuer / Einfuhrumsatzsteuer. Ist der Käufer Nichtkaufmann. Verstehen sich die Preise inkl. Mehrwertsteuer.

Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, dann gilt der Tagespreis. Bei Lieferungen innerhalb von 4 Monaten gilt der vereinbarte Preis. Sind die Käufer juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt jedenfalls der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers/Vermieters.

Der Gesamtpreis ist bei Übergabe, bzw. Eingang des Kaufgegenstandes beim Käufer ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, dass der Kaufvertrag anderes vorsieht.

Bei Verzug ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basiszinssatz zu berechnen Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur Zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Kommt der Käufer mit den Zahlungen bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, so kann der Verkäufer/Vermieter- unbeschadet anderer Rechte – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 4 Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Bei nachträglicher Vertragsänderung sind erforderlichenfalls neue Liefertermine oder -fristen gleichzeitig erneut zu vereinbaren.

Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer/Vermieter schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit der Aufforderung gerät der Verkäufer/Vermieterin Verzug – Der Käufer kann Ersatz des Verzögerungsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer/Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Macht der Käufer im Falle des Verzuges nach Abs. 2 die Rechte aus § 326 BGB geltend, besteht ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers/Vermieters.

Verzug tritt nicht ein bei höherer Gewalt und anderen unvorhergesehenen Hindernissen wie Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers/Vermieters oder Unterlieferanten eintreten.

Geringfügige Änderungen der Konstruktion behält sich der Verkäufer/Vermieter vor, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und dies für den Käufer zumutbar ist.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die, den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder, zwecks Versendung, das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers/Vermieters unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Abnahme

Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme des Kaufgegenstandes oder erklärt er vorher ausdrücklich, dass er nicht abnehmen werde, so können wir von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz beträgt 25 % des Kaufpreises, sofern der Käufer uns nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltungmachung eines höhren und entsprechenden nachgewiesenen Schadens durch uns bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer/Vermieter aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, im Eigentum des Verkäufers/Vermieters. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen oder sonstige Handlungen vornehmen, die die Sicherung des Verkäufers/Vermieters beeinträchtigen kann.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers/Vermieters hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen-

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer/Vermieter berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer, liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag statt.

Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlungen, u.ä.) entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer/Vermieter ab. Der Käufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer/Vermieter abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung, im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 8 Gewährleistung

Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewährten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltungmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast sämtlicher Anspruchsvorrausetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Wählt der Verkäufer wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, seht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mängels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware keim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers/Vermieters nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgebaut oder Fremdteile eingebaut bzw. Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht dem Originalzustand entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

§ 9 Haftung

Bei leicht fährlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbarem Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungshilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hamm.

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit eingetragenen Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderung gilt als Gerichtsstand Hamm.

§11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand Januar 2008 – BTuH GmbH, Spenglerstr.2a, 59067 Hamm